Hygieneinspekoren im Gesundheitsamt
Anforderungen an das ÖGD-Personal
Anforderungen an das ÖGD-Personal zur infektionshygienischen Überwachung und Beratung von Einrichtungen im Land M-V
Aufgrund einer Risikoanalyse wurde vom LAGuS M-V und der AG Hygiene des ÖGD das Papier „Dringlichkeit der Überwachung (Kontrollen) der von § 23 Abs. 5-7 und § 36 IfSG und § 9 ÖGDG des Landes Mecklenburg-Vorpommern betroffenen Einrichtungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst„ (Stand 15.05.2018) mit Empfehlungen zum Begehungsintervall erstellt.
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Überwachungspflichtige Einrichtungen
Dringlichkeit der Überwachung (Kontrollen) der von § 36 IfSG und § 9 ÖGDG betroffenen Einrichtungen.
Hier eine Übersicht vom Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Download [66 KB]
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