www.hygieneinspektoren-mv.de

Arbeitsgemeinschaft

Vereinsgründung

Veranstaltungen

Stellenmarkt

Mitgliederbereich

Startseite Forum Firmen Links Kontakt Impressum Datenschutz Disclaimer

Arbeitsgemeinschaft der Hygieneinspektoren des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelles

BVH e.V. Pressemitteilung vom 13.08.2020


BVH e.V. Pressemitteilung vom 13.08.2020

In den letzten Monaten haben sich die Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsämtern durch einen hohen Arbeitseinsatz und besonderes Engagement für die Bewältigung der Krise eingebracht - eine Argumentation, gerade hier den ÖGD - und damit meine ich insbesondere unsere Berufsgruppe – zu stärken.

Download Pressemitteilung [541 KB]

BVÖGD BEGRÜSST KOALITIONSVEREINBARUNG

Pressemitteilung
Berlin, 04. Juni 2020

Pressemitteilung als PDF

Stärkung des ÖGD

Konjunkturprogramm der Bundesregierung

Als Ergebnis aus dem Koalitionsausschuss wurde festgehalten:

"Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt die besondere Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf einem seiner klassischen Arbeitsfelder, dem Infektionsschutz. Zugleich macht das laufende Ausbruchsgeschehen deutlich, dass eine Verstärkung dieser unverzichtbaren Säule des Gesundheitswesens dringend notwendig ist. Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen, strebt der Bund mit den Ländern und Kommunen einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ an. In diesem Rahmen soll das ÖGD-Personal zukünftig in der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes erfasst werden. Unter definierten Kriterien wird eine Personalmindestausstattung für ein Mustergesundheitsamt definiert. Entsprechende Forschungsvorhaben hierzu gab es bereits. Der Bund wird den Ländern in Form von Umsatzsteuerfestbeträgen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden 5 Jahre zu finanzieren, soweit die Anstellung bis Ende 2021 erfolgt ist. Zur leichteren Personalgewinnung muss die Bezahlung mit dem ärztlichen Gehalt in anderen Bereichen des Gesundheitswesens mithalten können. In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist dies sicherzustellen, ggf. durch die Zahlung von Funktionszulagen. Im Rahmen der Änderung der Approbationsordnung der Ärzte soll darüber hinaus klargestellt werden, dass Famulaturen und Praktisches Jahr als praktische Teile im Gesundheitsamt abgeleistet werden können und Themen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stärker in den Ausbildungszielen und –inhalten verankert werden. Mit einem Förderprogramm unterstützt der Bund die Gesundheitsämter in der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung. Die Gelder können für die Hard- und Software-Ausstattung zur Verbesserung des Meldewesens und der Krisenreaktion, in Informations- und Kommunikationstechnologie sowie in die dafür notwendigen Schulungen der Mitarbeiter investiert werden. In einer „Muster-Ausstattung“ für Digitales werden gemeinsame Standards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation sowie der Interoperabilität vereinbart. Zur Beschleunigung und Vereinfachung von Meldeverfahren bei Infektionsgeschehen werden die Verfahren modernisiert und überprüft. Bund und Länder unterstützen gemeinsam die verbesserte Kommunikation und Konzeptentwicklung zur Stärkung des ÖGD über alle Ebenen und werden sich hierzu über weitergehende strategische Maßnahmen austauschen, beispielsweise zur Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, zur Stärkung des Ansatzes „Health in all Policies“ oder zu einer Organisationsanalyse des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland. {Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro}"

Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen

Mecklenburg-Vorpommern - Trägerland der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Leitfaden zur Überwachung von ....

Leitfaden zur Überwachung von mobilen Versorgungsanlagen (d-Anlagen) sowie von Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung (f-Anlagen)

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen“ beim UBA hat einen weiteren Leitfaden erstellt, der den Gesundheitsämtern Hilfestellung bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung geben und so einen einheitlichen Vollzug ermöglichen soll. Er unterscheidet analog zur TrinkwV zwischen mobilen Versorgungsanlagen und zeitweise betriebenen Befüllungs- und Verteilungsanlagen. Im Überblick und anhand von Beispielen werden für die jeweiligen Anlagen dargestellt: Besonderheiten und spezielle Risiken, Zuständigkeiten und Überwachungserfordernisse sowie Maßnahmen bei Grenzwertüber- schreitungen und Nichterfüllung von Anforderungen. Im Anhang werden Checklisten und Mustervorlagen für die Überwachung zur Verfügung gestellt. Sie finden sowohl den Leidfaden als auch ein Merkblatt zur Installation und zum Betrieb von zeitweise betriebenen Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen u. Ä. auf der LAGuS-Webseite.

Download (Leitfaden) unter: http://www.lagus.mv-regierung.de/serviceassistent/download?id=1605317
Download (Merkblatt) unter: http://www.lagus.mv-regierung.de/serviceassistent/download?id=1605318

Offener Brief des BVH e.V.

VKA Nachrichten September 2018- Blatt 7

Öffentlicher Gesundheitsdienst teilweise unterbesetzt
GMK sucht erneut Gespräch mit VKA und drängt auf Erhöhung der Vergütung

VKA Nachrichten September 2018 - Blatt 7 [247 KB]

Information aus Schleswig-Holstein

Am 01.01.2019 tritt die Landesverordnung über die Hygiene- und Qualitätsanforderungen in Einrichtungen des Badewesens (Bäderhygieneverordnung-BäderhygVO) in Kraft.

Download [882 KB]

Letzte Änderung am Dienstag, 17. Januar 2023 um 20:32:35 Uhr.